Rechtsprechung
BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 77 StGB; § 185 StGB; § 194 StGB
Fehlen des für die Strafverfolgung bei der Beleidigung erforderlichen Strafantrags (Berücksichtigung der nicht verfolgbaren Straftat im Rahmen der Strafzumessung; straferschwerende Modalität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 194 Abs. 1 StGB, § 77b StGB, § 185 StGB, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbaren Tatbestandserfüllung bei der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 194 Abs. 1
Berücksichtigung einer wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbaren Tatbestandserfüllung bei der Strafzumessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 11.11.1994 - 2 StR 539/94
Strafantrag - Entführung - Freiheitsberaubung - Mittel - Tateinheit - …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Strafzumessung (Berücksichtigung von Taten, die wegen des Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Mit Rücksicht auf die Gesamtumstände der von der Angeklagten begangenen Taten kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht die Angeklagte zu jeweils geringeren Geldstrafen verurteilt hätte, wenn es - wie vorliegend möglich - die ihr zur Last gelegte Tatbestandsverwirklichung des § 185 StGB lediglich als strafschärfende Modalität der - versuchten - gefährlichen Körperverletzungen bewertet hätte (BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 2 StR 448/15, StraFo 2016, 161).'. - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 253/94
Entführung wider Willen - Strafantrag - Strafschärfung - Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 19.11.1992 - 2 StR 538/92
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).